Schadstoffsanierung

Professionelle Schadstoffsanierung: Experten für sichere Entfernung und Entsorgung

Wie wir mittlerweile wissen, können zahlreiche Schadstoffe in Gebäuden vorhanden sein, die eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen. Als Beispiele können hier Asbest, künstliche Mineralfasern, Polychlorierte Biphenyle (PCB) aus Anstrichen oder Fugenmaterialien und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z. B. aus Dichtbahnen oder -anstrichen, genannt werden.

Spätestens beim Abbruch oder Umbau von Gebäuden ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob beim Umgang mit Baumaterialien Schutzmaßnahmen notwendig sind, und/oder die Entsorgung des Abfalls problematisch sein kann.

Eine Besonderheit bei der Gebäudeuntersuchung stellen die asbesthaltigen Wandputze, Spachtelmassen und Fliesenkleber dar, welche erst in den letzten Jahren in den Fokus gerückt sind. Diese wurden bis in die 90er Jahre verwendet.

Daher ist eine akkurate Entfernung und Entsorgung unerlässlich. Als Sachkunde Profis können wir Ihnen hier mit Rat und Tat zu Seite stehen und sorgen für eine hochqualitative Entfernung von Schadstoffen gewerblich und auch privat .

Überlassen Sie daher nichts dem Zufall und kontaktieren Sie uns gerne.

Schadstoffsanierung gehört zu einer unserer Kernkompetenzen. Wir sind ein Qualifizierter Betrieb, der somit ein hohes Maß an Sicherheit bei der Durchführung nachweisen muss. Wir bieten fachlich ausgebildetes Personal mit  Sachkunde Lehrgang  Asbest-Abbruch-, Sanierung oder Instandhaltungsarbeiten (ASI–Arbeiten) gem. TRGS 519, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeiten in kontaminierten Bereichen/ Arbeiten zur Sanierung von Brandschäden und Gebäudeschadstoffen nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128),Anhang 6A und 6B, Fachkunde nach TRGS 521 Abbruch- , Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle( KMF).

Zu unserem Leistungsspektrum gehören folgende Tätigkeiten:

Was ist bei einer Asbest-Sanierung zu beachten?

Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen nach geltendem Recht nur Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen. Jeder andere Umgang ist verboten

Asbest

Alte Mineralwolle - Künstliche Mineralfasern - KMF

Seit der Einstufung von künstlichen Mineralfasern (KMF) durch die MAK – Kommission im Jahre 1993 sind Produkte aus KMF in der öffentlichen Diskussion.

Beginnend mit der Bewertung der künstlichen Mineralfasern in Deutschland anhand eines Bewertungsschemas durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Mai 1994 entstanden viele neue Regelungen für Produkte aus KMF. Darauffolgend eine dazu abweichende Einstufung durch die Europäische Union (EU). Schließlich führten die bei vielen Untersuchungen in erheblichem Umfang festgestellten KMF- Faserkonzentrationen an Arbeitsplätzen 1999 zur TGRS 521 „Faserstäube“, welche in vielen Anhängen bis heute weiterführende Umgangsvorschriften enthält. Die TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ liegt in der aktuellen Fassung Ausgabe Februar 2008 vor. Gemäß TRGS 521 wird bei Produkten aus KMF, die vor 1996 eingebaut wurden, von einer Einstufung als „krebserzeugend Kategorie 2“ nach TRGS 905 ausgegangen. Diese Mineralwollprodukte werden als „alte Mineralwolle“ bezeichnet. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 Gefahrstoffverordnung. Die TRGS 521 konkretisiert die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach der Gefahrstoffverordnung.

Sachkundelehrgang für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach DGUV 101-004 (Anhang 6 B).

Die wichtigsten Schadstoffe:  Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Penta-chlorphenol, PCP, Lindan; Polychlorierte Biphenyle –  PCB; Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel, z B. Pyrethroide

Mit Beschluss vom 12.11.2001 und veröffentlicht in FATB 3/2002 hat der Fachausschuss Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Bau–Berufsgenossenschaften folgende Auslegung erarbeitet: Bei Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang zu „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen“ nachweist.

Bei Arbeiten zur Sanierung von Brandschäden und Gebäudeschadstoffen, muss nach DGUV 101-004 (BGR 128) und TRGS 524 ein geeigneter sachkundiger Koordinator bestellt werden.

Bei der Sanierung von Schäden, die durch Brände entstanden sind, handelt es sich in den meisten Fällen um höchst gefährliche Arbeiten. Dem Arbeitsschutz muss daher ein sehr hoher Stellenwert zukommen. Um zu gewährleisten, dass dieser sachgerecht durchgeführt wird, ist bei Brandschadensanierungen und der Sanierung von Gebäudeschadstoffen ein Arbeitsschutzkoordinator erforderlich. Dieser zeichnet sich durch eine fachkundige Ausbildung aus, die es ihm ermöglicht, Risiken bei der Sanierung abzuwägen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten.

 

PCP(Pentachlorphenol
DDT(Dichlordiphenyltrichlorethan)
LINDAN(gamma-Hexachlorcyclohexan HCH)

PCB(Polychlorierte Biphenyle)

PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)